Schonzeit für Nutria geplant
Neue Verordnung in Niedersachsen: Schonzeit für Nutria geplant
Vor dem Hintertgrund, das Elterntier- und Küstenschutz miteinander abgewogen werden müssen, plant das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium eine Beschränkung der ganzjährigen Jagdzeit auf Nutrias. Eine entsprechende Artikelverordnung sei derzeit in der Verbandsbeteiligung, teilte die Pressestelle mit. Der Entwurf sieht eine Einschränkung der Jagdzeit auf die invasive Art zwischen 1. April und 15. Juli vor, angelehnt an die allgemein geltende Brut- und Setzzeit in Niedersachsen. Nach der Verbandsanhörung wird der Entwurf unter Berücksichtigung aller Kritikpunkte überarbeitet, bevor er veröffentlicht wird.
Dennoch erachtet das ML die Jagd auf die Neozoen mit Blick auf den Küsten- und Hochwasserschutz als notwendig. „Letztlich müssen die entgegenstehenden Interessen sorgfältig miteinander abgewogen werden. Diese sind der Küsten- und Hochwasserschutz auf der einen sowie der Tierschutz auf der anderen Seite“, fasst das ML zusammen.
Verbandsanhörung abgeschlossen (Update 16.10.2023)
Die entsprechende Verbandsanhörung wurde jetzt abgeschlossen und die Rückmeldungen der beteiligten Verbände weitestgehend ausgewertet. Bei der Frage einer Einschränkung bei der Nutria-Jagd wurde von der Mehrheit der Verbände vorgebracht, dass der Hochwasserschutz gefährdet werden könnte. Vor diesem Hintergrund wird das Agrarministerium die im Rahmen der Anpassung vorgeschlagene Formulierung streichen.
Das bedeutet: Die Nutria sollen weiterhin, wie auch in der derzeitigen Verordnung festgelegt, ganzjährig bejagt werden dürfen. Die Jagd auf die invasive Art ist unter anderem aus Gründen des Küsten- und Hochwasserschutzes erforderlich, da Nutria ihre Bauanlagen in Uferbereichen und Deichen anlegen und damit die Stabilität gefährden können.