Mitgliedschaft

Mitgliedschaft – Jägerschaft des Landkreises Schaumburg e.V.

Forsthaus Halt

Treten Sie für Natur, Wild und Jagd in Schaumburg ein, möchten Sie am Verbandsleben unserer Jägerinnen und Jäger teilnehmen oder im Jagdhornbläsercorps mitwirken, Ihren Hund ausbilden oder auch ohne Jagdschein unseren Verein unterstützen? Wir würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen!

Als Mitglied der Jägerschaft des Landkreises Schaumburg e.V. sind Sie auch automatisch Mitglied der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und damit nicht nur Teil unseres Vereins, Sie genießen darüber hinaus auch Vorteile der LJN.


Beitragssätze
  • Vollzahler: 80 € / pro Jahr
  • Schüler und Studenten: 30 € / pro Jahr
  • Jagdhornbläsercorps: 25 € / pro Jahr
  • Zweitmitgliedschaft: 16 € / pro Jahr

Die Jägerschaft des Landkreises Schaumburg e.V. bietet Schülerinnen und Schülern bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres und darüber hinaus bis zum Abschluss des 1. Bildungsweges (Studienabschluss) einen rabattierten Beitragssatz von 30 € an. Sollte der Jägerschaft des Landkreises Schaumburg e.V. mit Erreichen des 25. Lebensjahres kein Nachweis zu einem Studium oder einer Ausbildung vorliegen, wird der Beitragssatz auf den regulären Beitrag von 80 € angepasst. In allen Beitragsätzen ist sowohl die Mitgliedschaft in der Jägerschaft des Landkreises Schaumburg e.V. als auch die Mitgliedschaft in der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. enthalten.

Sie sind schon in eine Jägerschaft eingetreten und möchten zusätzlich bei uns aktiv werden? Dafür bieten wir die Zweitmitgliedschaft an und würden uns freuen, Sie als Mitglied begrüßen zu dürfen.


Aufnahmeantrag und SEPA Lastschriftmandat

Erlöschen der Mitgliedschaft
  • Durch den Tod eines Mitglieds
  • Durch freiwilligen Austritt, der bis spätestens 30. September zum Ende des Geschäftsjahres in schriftlicher Form an den Vorstand der Jägerschaft wirksam erklärt werden kann.
  • Durch Ausschluss

Gruppenjagdhaftpflichtversicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht­versicherung, die alle Jäger*innen zur Lösung oder Verlängerung eines Jagd­scheines bei der Jagd­behörde vorweisen müssen. Wir als Jägerschaft bieten hierfür eine Gruppenjagdhaftplichtversicherung an, welche nicht nur günstiger ist sondern die bestehende Versicherung von uns an die Jagdbehörde gemeldet wird. 


Bei Fragen wenden sie sich gerne an:

Versicherungen
Anke Dopple
Windmühlenstr. 44
31655 Stadthagen
E-Mail