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Wegweisendes Urteil – Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln

Wer Waffen aufbewahrt, hat hierfür die in § 13 AWaffV genannten Behältnisse zu verwenden. Wer keine bestandsgeschützten Schränke nach VDMA A oder B verwenden darf, hat ein Behältnis des Widerstandsgrades 0 oder 1 zu verwenden. Dies dürfte allgemein bekannt sein. Doch was ist mit den Schlüsseln zu diesen Schränken?

OVG NRW klärt bisher unbeantwortete Frage

Das OVG Münster hatte nicht originär über die Aufbewahrungsvorschriften zu entscheiden, sondern, ob einem Jäger aus Duisburg die waffenrechtliche Erlaubnis, aufgrund unzureichender Aufbewahrung des Waffenschrankschlüssels, widerrufen werden durfte. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 30.08.2023, Az. 20 A 2384/20) in Münster wurde eine langjährige Gesetzeslücke im Waffenrecht mit Leben gefüllt. Sie führt einerseits zu mehr Rechtssicherheit, anderseits nun auch zu strengeren Anforderungen bei der Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln.

Das OVG betonte in dem Urteil, dass klare gesetzliche Anweisungen zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln ebenso fehlen wie Rechtsprechung, an der sich Waffenbesitzer orientieren können. Diese Auslegungslücke ist nunmehr durch das Gericht geschlossen worden, so dass für zukünftige Aufbewahrungsverstöße durch Jäger die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit droht.

Für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln gelten die gleichen Anforderungen, wie für die Aufbewahrung von Waffen

Schlüssel zu einem Waffenschrank sind in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der im Waffenschrank befindlichen Waffen und Munition entspricht.

Waffenaufbewahrung

Natürlich gibt es die Option, seine Waffen gleich in einem entsprechend klassifizierten Waffenschrank mit Zahlenschloss aufzubewahren, dann stellt sich das Problem nicht. Jedoch ist das Urteil des OVG nicht wirklich klar definiert. Reicht also ein Widerstandsgrad-0-Schrank (W0) zur Schlüsselaufbewahrung? Oder wie ist es mit alten Waffenschränken, die unter den Bestandsschutz fallen? Oder muss der Schlüssel zu einem Waffenschrank immer in einen Tresor mit dem identischen Widerstandgrad? Oder hängt es davon ab, was sich tatsächlich in dem Waffenschrank befindet, was ja auch die Anforderungen zwischen W0 und W1 definiert? Und selbst wenn man – wie oben empfohlen – einen Tresor mit Zahlenschloss oder biometrischer Sicherung für seine Waffenschrankschlüssel benutzt, stellt sich die Frage nach der gesetzeskonformen Verwahrung des Notschlüssels.

Zwar fehlt in Niedersachsen bislang ein entsprechendes Urteil, es ist aber anzunehmen, dass sich die niedersächsische Rechtsprechung an der Entscheidung des OVG NRW orientieren wird. Die Landesjägerschaft Niedersachsen empfiehlt daher jedem Mitglied den Waffenschrankschlüssel (und/oder den Ersatzschlüssel) in einem Sicherheitsbehältnis mit Zahlenschloss aufzubewahren, das der für die Waffen vorgeschriebenen Sicherheitsklasse entspricht.