Schaumburger Hegeprogramm
Das Schaumburger Hegeprogramm (SHP) hat ein gewaltiges Upgrade bekommen.
Gemeinsam mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreise Schaumburg hat die Jägerschaft das bisherige SHP zum neuen SHP+ gemacht. Ziel des SHP+ ist es, deutlich mehr für die Hege unseres Niederwildes zu tun und dafür auch die erforderlichen Mittel zu Verfügung zu stellen.
Im Einzelnen:
1. mehrjährige Blühstreifen, mindestens 3-4 Jahre, Aussaat April-Mai eines jeden Jahres. Bei der ersten Aussaat wird die ganze Fläche bestellt. Im ersten Frühjahr wird dann, nicht vor Anfang März, maximal die Hälfe des Streifens neu bestellt. Die Mindestbreite ist mindestens 9 m bis maximal 18 m. Das erforderliche Saatgut wird vom SHP+ zu Verfügung gestellt. Maßnahmenentgeld 700.-€/ha und Jahr.
Hintergrund, die Tiere müssen diesen Blühstreifen erst einmal finden und dann soll er Nahrung, Deckung und Winterquartier bieten. Mit der wechselnden Bewirtschaftung haben wir dann immer alte Deckung und frische Blühpflanzen nebeneinander. Der Blühstreifen muss rau über Winter stehen bleiben. Er darf nicht vor dem Winter abgeschlegelt werden, nur weil es sauberer aussieht. Einige Insekten überwintern in den Stängeln der Pflanzen und im Frühjahr erfüllte er seinen Sinn auch als Balz, Brut und Aufzuchthabitat. Die Maßnahme darf nicht als ÖVF angemeldet werden.
2. Stoppelbrache, einfaches Stehenlassen des Stoppels mit einer Mindesthöhe von 20 cm bis zum 28.02. des darauffolgenden Jahres. Mindestbreite von 12 m bis maximal 18 m, vornehmlich Winterweizen. Dieser Stoppel muss bis Ende Februar unbehandelt stehen bleiben. Maßnahmenentgeld 200.-€/ha.
Hintergrund, er bietet so zusätzlichen Schutz, Deckung und in Verbindung mit einer Zwischenfrucht auch Äsung für das Niederwild. Im folgenden Frühjahr kann dieser Streifen dann ganz normal an der Fruchtfolge teilnehmen und z.B. für die dann folgende Sommerung umgebrochen werden.
3. Getreidestreifen, einfaches stehenlassen eines Getreidestreifens, die ganze Pflanze( Halm und Ähre), bis zum 28.02 des folgenden Jahres. Mindestbreite 12 m bis maximal 18 m, vornehmlich Winterweizen. Maßnahmenentgeld 700.-€/ha.
Hintergrund, er bietet so Schutz und Deckung und in Verbindung mit den ganzen Ähren auch Äsung für das Niederwild. Im folgenden Frühjahr kann dieser Steifen dann ganz normal an der Fruchtfolge teilnehmen.
4. Kombistreifen, wenn eine Stoppelbrache oder ein Getreidestreifen direkt angrenzend an einen mehrjährigen Blühstreifen angelegt wird, gibt es zusätzlich ein Maßnahmenentgeld von 50.- €/Schlag.
Hintergrund, es geht dabei um die Vergrößerung der Hegefläche.
Für alle Maßnahmen gilt, zur Zeit werden maximal 3 ha pro Betrieb und 2 ha pro Maßnahme aus dem SHP+ gefördert. Die Maßnahmen dürfen nicht als ÖVF angemeldet werden ! Die geförderten Flächen müssen mindestens 100 m von Waldrändern, Siedlungen und viel befahrenen Straßen entfernt sein. Darunter macht es keinen Sinn das Wild anzulocken und dann totfahren zu lassen, je weiter weg, je effektiver ist die Maßnahme.
Der Antrag kann bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schaumburg oder bei dem Obmann für Naturschutz (Thorsten Schwöbel) der Jägerschaft Schaumburg abgegeben werden.