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Verbot von Bleischrot

Verbot von Bleischrot in Feuchtgebieten

Seitdem 16. Februar 2023 ist in Feuchtgebieten sowie im Umkreis von 100 m zu diesen verboten, Schrotmunition mit einem Bleigehalt ab 1 % zu verschießen oder solche Munition während des Schießens in Feuchtgebieten oder auf dem Weg zum Schießen in Feuchtgebieten mitzuführen. Es gilt eine Vermutung dahingehend, dass jemand auch in einem Feuchtgebiet oder der Pufferzone schießen wollte, wenn er Bleischrot bei der Jagd dort oder auf dem Weg dorthin mit sich führt.

Wer gegen diese Verbote verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Einen bundeseinheitlich geregelten Bußgeldtatbestand gibt es bislang nicht.


Was ist ein „Feuchtgebiet“?

Feuchtgebiete sind „Feuchtwiesen, Moor- und Sumpfgebiete oder Gewässer, die natürlich oder künstlich, dauernd oder zeitweilig, stehend oder fließend sind und aus Süß-, Brack- oder Salzwasser bestehen, einschließlich solcher Meeresgebiete, die eine Tiefe von sechs Metern bei Niedrigwasser nicht übersteigen“.

Das Europäische Gericht hat in erster Instanz in einem Urteil festgehalten (Stand Januar 2023 und noch nicht rechtskräftig), dass davon Gebiete ausgenommen sind, die z. B. aufgrund ihrer Größe oder Instabilität nicht als Lebensraum für Wasservögel geeignet sind und insbesondere Pfützen davon nicht erfasst sind.


Wirkung und Reichweite von Stahlschrot

Um eine vergleichbare Wirkung zu bekommen, muss man die gewohnte Schussentfernung um 5 bis 10 m reduzieren und es empfiehlt sich, die Schrotnummer um zwei Größen zu erhöhen. Beispiel: Enten mit Blei 2,7 mm und mit Weicheisen 3,25 mm, also statt Nr. 6 jetzt Nr. 4 verwenden.


Ist die Schrotdeckung mit Weicheisen (Stahlschrot) vergleichbar mit Bleischrot?

Durch die Vermeidung von Oberflächenabrieb der Schrote, dickwandiger Becherpfropfen, gibt es weniger Randschrote , die Schrotgarbe fällt etwas kürzer als bei Blei aus und die Verdichtung der Schrotgarbe geht mehr zur Mitte, d.h. Stahlschrot hält etwas mehr zusammen als Bleischrot.

Jeder waidgerechte Schütze sollte sich vor der Verwendung von Stahlschrot mit den neuen Vorhaltemaßen vertraut machen.


Bleifreie Flintenjagd ohne Stahlschrotbeschuss

Es gibt Jäger, die alte, emotional wertvolle Flinten besitzen, mit denen sie bislang immer Bleischrot verschossen haben und die nicht über einen Stahlschrotbeschuss (gekennzeichnet durch die ‘Lilie’) verfügen. Sofern die Flinte und insbesondere deren Läufe vollkommen intakt und von guter Qualität sind, ist ein nachträgliches Beschießen mit Stahlschrot über ein Beschussamt möglich. Doch dieser Vorgang ist mit viel Aufwand und auch Kosten verbunden.

Eine Alternative bieten mittlerweile Munitionsarten wie Bismut-Schrot, oder auch Wismut-Schrot genannt. Diese lassen sich aus jedem Flintenlauf verschießen – auch ohne Stahlschrotbeschuss und unabhängig der Choke-Bohrungen – und sind bleifrei. Zwar ist Wismutschrot nicht gerade günstig, aber der Aufwand hält sich stark in Grenzen, da diese Patronen schnell und einfach online oder über den Büchsenmacher des Vertrauens bezogen werden können. Generell wird eine vorherige Inspektion der Waffe durch den Büchsenmacher empfohlen.

Normalschrotpatronen im Kaliber 12/70 haben einen maximalen Druck (Pmax) von 740 bar, die Schrotstärke darf 3,25 mm nicht übersteigen, die Geschwindigkeit von V2,5 ist mit 400 m/s und einem Mündungspuls mit 12 n/s begrenzt.

Beschusstabelle