Jagdhunde – Unfallversicherung für Mitglieder
Foto @Julia Mross
LJN schützt Mitglieder mit kostenloser Jagdhunde-Unfallversicherung
Für alle Mitglieder der Kreisjägerschaft des Landkreises Schaumburg e.V. / LJN sind Unfälle von brauchbaren Jagdhunden auf Drück- und Treibjagden durch den Rahmenvertrag zwischen der LJN u. VGH versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf nach landesrechtlichen Bestimmungen jagdlich brauchbare Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und umfasst ausschließlich Unfallereignisse in Niedersachsen sowie in angrenzenden Bundesländern. Leistungen aus der Versicherung gibt es bei Tod, Nottötung und Verletzung des Hundes infolge eines Unfalles während einer Gesellschaftsjagd, z.B. wenn der Hund angefahren oder von einer Sau geschlagen wird. Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Jagdabgabemitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML). Mehr zu diesem Thema – und den Leistungsantrag – finden Sie auf der Homepage der LJN.
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Was sollten sie beachten
- Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 4.000 EUR (Tod 2.000 EUR) für jeden geprüften Hund und Schadensfall
- Für jeden Schadensfall gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR
- Jagdhunde während der Ausbildung zum Erlangen der Bauchbarkeit sind NICHT versichert
- Kein Versicherungsschutz besteht für kommerziell eingesetzte Hundemeuten
- Kein Versicherungsschutz besteht bei der reinen Baujagd (Würde im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Erdhund eingeschliefert werden und sich dort verletzten, wäre dies jedoch über die Unfallversicherung abgedeckt)
- Brauchbarkeit des Hundes (Versicherungsschutz bis zum 12ten Lebensjahr)
- Mitgliedschaft in der Landesjägerschaft
- Bericht von Zeugen
- Gesellschaftsjagd ab 3 Personen
Hinweis zur Schadensabwicklung
Sollte im Rahmen einer Gesellschaftsjagd ein Jagdhund verletzt oder getötet werden, ist dieser Schaden den VGH Versicherungen per Schadenanzeige zu melden (per Fax oder als E-Mail). Das entsprechende Schadenformular finden Sie untenstehend. Diese Schadenanzeige ist dann ausgefüllt an die dort angegebene Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zu senden.
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