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Ausbruch der Blauzungenkrankheit – Update

Blauzungenkrankheit

Am 25.10.2023 wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in einem Schafbestand im Landkreis Ammerland, Niedersachsen, amtlich festgestellt. Damit hat Niedersachsen und aufgrund der räumlichen Nähe auch die Freie Hansestadt Bremen den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Der erste Ausbruch in Deutschland wurde in Nordrhein-Westfalen bereits am 12.10.2023 in einem Schafbestand festgestellt. Weitere Informationen zur BTV-Situation in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) unter diesem Link.

Mittlerweile wurde in einem weiteren Schafbestand in der Grafschaft Bentheim sowie in einem Rinderbestand im Landkreis Emsland BTV-3 nachgewiesen. Alle anderen Bundesländer sind weiterhin seuchenfrei.


Was ist die Blauzungenkrankheit?

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Die Blauzungenkrankheit ist nach EU-Recht eine optional zu bekämpfende Tierseuche der Kategorien C+D+E. Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.


Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht-kontagiöse, durch Insekten übertragene Krankheit. Überträger sind kleine Mücken (1 – 3 mm lang) der Gattung Culicoides (= Gnitzen). Infizierte Gnitzen bleiben lebenslang mit dem Blauzungenvirus infiziert und können nach einer Woche Entwicklungszeit das Virus bei einer Blutmahlzeit auf einen Säugetierwirt übertragen. Aus Frankreich wurde von BTV-8 Nachweisen in wenige Tage alten Kälbern berichtet, die vermutlich auf eine Infektion während der Trächtigkeit zurückzuführen sind.


Blauzungenkrankheit bei Wildtieren melden

Die Blauzungenkrankheit befällt neben Kühen und Schafen auch unsere Wild-Wiederkäuer Rot-, Dam-, Sika-, Reh- und vor allem Muffelwild!

Nach bisherigen Erkenntnissen kann die Blauzungenkrankheit zu Rötungen und Verkrustungen im Bereich des Windfangs und des Äsers führen. Möglicherweise kommt es zu einer erhöhten Produktion von Tränen- beziehungsweise Speichelflüssigkeit. Der Lecker kann sich verfärben (nicht immer blau) und unter Umständen anschwellen. Schwellungen und Rötungen können auch im Bereich des Kronensaums, also dem Übergangsbereich zwischen Läufen und Schalen, auftreten. Ödeme im Bereich des Hauptes können ebenfalls auf eine Infektion hinweisen. Lebendes Wild kann neben den genannten Veränderungen aphatisch wirken und möglicherweise schonen.

Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, deren Auftreten dem zuständigen Veterinäramt umgehend gemeldet werden muss.


Zu erreichen ist der Fachbereich unter

05721 703-5200
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